AGB (Auszug)
Landhotel Hirsch Januar 2009
Auszug aus unseren Gastaufnahmebedingungen,
Beherbergungsbetrieb = BHB
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2 Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs ohne Verpflichtung zu besondee Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft ( z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer, Zimmer für Allergiker ) um eine anderweitige, bestimmungsgemäße Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3 Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und , soweit diese nicht möglich war, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4 Nach den von der Rechtssprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den BHB die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen ( einschließlich aller Nebenkosten ), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlichen Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.
5.5 Dem Gast/ dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des BHB wesentlich höher sind, als vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftleistung stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast, bzw der Auftraggeber verpflichtet, den entsprechenden geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6 Der Abschluss einer Reise – Rücktrittskosten – Versicherung wird dringend empfohlen. Wir empfehlen Elvia Reisrücktrittversicherugen >>>
| Stornogebühren | 10 Tage vor Antritt
(oder später) |
30 Tage vor Antritt
(oder später) |
| Bei Zimmerbuchungen ohne Verpflegung | 90% | 50% |
| Bei Übernachtung Frühstück | 80% | 45% |
| Bei Halbpension | 70% | 40% |
| Bei Vollpension | 60% | 35% |
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2 Der Gast bzw. der Auftraggeber, können den BHB nur an dessen Sitz verklagen. Vertragspartner des Gastes ist: Landhotel Hirsch – Familie Brendle-Bimek – Hirschstr. 4 – 72813 St. Johann.
